Hilfsmittelversorgung und Soziales
Die Hilfsmittelversorgung
Stomaträger haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung, um die Nachteile der Behinderung Stoma auszugleichen (vgl. §12 SBG V und §33 SGB V). Damit hat jeder Betroffene Anspruch auf die Hilfsmittel, die er für eine zuverlässige Versorgung seines Stomas tatsächlich benötigt.
Bereits nach der Operation im Krankenhaus wählen die Stomatherapeuten eine passende Versorgung aus. Folgt nach dem Aufenthalt im Krankenhaus eine Anschlußheilbehandlung (AHB) werden die benötigten Hilfsmittel in dieser Zeit von der Reha-Klinik zur Verfügung gestellt.
Wieder zu Hause stellt der Hausarzt ein Rezept aus, mit dem man bei einem Leistungserbringer die Stomaversorgung erhält. Leistungserbringer sind Sanitätshäuser oder Homecare-Unternehmen, die einen Versorgungs-Vertrag mit der Krankenkasse des Stomaträgers haben. Den Kontakt zu einem Leistungserbringer stellt das Krankenhaus her in dem die Stoma-Operation erfolgte. Durch die so genannte Überleitung ist bereits bei der Entlassung aus dem Krankenhaus der Ansprechpartner für den Bezug der Hilfsmittel bekannt.
Im Krankenhaus, in der Reha-Klinik und zu Hause stehen Stomatherapeuten den Betroffenen zur Seite. Bereits im Krankenhaus leiten sie in der Stomaversorgung an, bis man den Versorgungswechsel selbständig durchführen kann. Auch danach unterstützen sie bei Fragen und bei Problemen rund um die Stomaversorgung und die neue Lebenssituation.
Kommt es beim Bezug der Hilfsmittel zu Probleme oder Fragen, ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner. Sie gibt Auskunft über die im Vertrag mit dem Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen vereinbarten Leistungenund informiert auch über alternative Vertragspartner, unter denen man frei wählen kann. Bei Bedarf ist ein Wechsel zu einem anderen Leistungserbringer möglich.
Da sich ein Stoma im Laufe der Zeit verändern kann, ist es manchmal notwendig zu einem anderen Versorgungsprodukt zu wechseln. Insbesondere wenn bereits Komplikationen aufgetreten sind unterstützen Stomatherapeuten und helfen aus den verschiedenen Produkten eine für die neue Situation passende Versorgung zu finden. Darüber hinaus senden die Herstellerunternehmen auf Anforderung kostenfrei Muster alternativer Stomaprodukte zu.
Die gesetzliche Zuzahlung
Hilfsmittel zur Stomaversorgung werden aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet und danach weggeworfen. Als Einmalprodukte zählen sie zu den „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln“, für die eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro pro Monat fällig wird, maximal 120,00 Euro im Jahr (vgl. §33 (8) SGB V), falls keine Zuzahlungs-Befreiung vorliegt.
Homecare
Homecare-Unternehmen haben sich auf die Hilfsmittelversorgung „zu Hause“ spezialisiert. Die dort beschäftigten Stomatherapeuten beraten und unterstützen zu Hause und die Produkte zur Stomaversorgung werden meist mit dem Paketdienst bis an die eigene Haustür geliefert. Auch in größeren Sanitätshäusern findet man heute oft eine Homecare-Abteilung.
Der Sozialdienst
Der Sozialdienst im Krankenhaus steht den Patienten beratend zur Seite und hilft ihnen, soziale Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen, wie z.B. eine Reha-Maßnahme oder die Feststellung einer Schwerbehinderung.
Die Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung (kurz: AHB) ist eine Reha-Maßnahme, die bereits während dem Aufenthalt im Krankenhaus in Absprache mit den Patienten vom Sozialdienst beantragt wird und innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt.